Alle Mitglieder der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind beim AdWin 2017 willkommen. Auch Mitglieder anderer Fachgruppen, Gremien und Innungen der Wirtschaftskammer Österreich mit aktiver Gewerbeberechtigung sowie Mitglieder von Design Austria dürfen gegen einen einmaligen Beitrag von 150 Euro (zusätzlich zur jeweiligen Kategorie-Gebühr) ihre Projekte einreichen. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit in Vorarlberg publiziert wurde. Die Einreichenden erkennen mit der Einreichung das Urteil der Jury und die Wettbewerbsbedingungen laut Ausschreibung unter Ausschluss des Rechtsweges an. Alle Einreichungen, die nicht den Bedingungen entsprechen, werden ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss des Rechtsweges vom Wettbewerb ausgeschlossen. Es erfolgt keine Rückgabe der Einreichungen an die Teilnehmer, außer es ist ausdrücklich gewünscht.
Zugelassen sind Projekte, die zwischen 1. Jänner 2015 und 7. Mai 2017 erstmals eingesetzt bzw. veröffentlicht wurden.
Zur Teilnahme in den Kategorien „Fotografie Auftragsarbeit“ und „Fotografie freie Arbeit“ zugelassen sind alle Arbeiten von Berufsfotografinnen und Berufsfotografen mit Unternehmensstandort in Vorarlberg sowie Arbeiten, deren Einreichung im Auftrag Vorarlberger Kunden entstanden sind.
Jeder Einreichende bestätigt mit seiner Einreichung, dass die Einreichunterlagen öffentlich ausgestellt und durch die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Vorarlberg unter Berücksichtigung des Urheberrechts auf Namensnennung unentgeltlich publiziert werden dürfen und dass im Zuge der Einreichung und deren Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Außerdem bestätigt jeder Einreichende, dass die jeweiligen Auftraggeber sowie beteiligte Dienstleister (Agenturen, Stylisten, Grafik-Designer, Make-up-Artists, Film- und Tonstudios etc.) mit der Einreichung und den damit verbundenen Veröffentlichungen einverstanden sind.
Die Einreichenden erkennen mit der Einreichung das Urteil der Jury und die Wettbewerbsbedingungen laut Ausschreibung unter Ausschluss des Rechtsweges an. Alle Einreichungen, die nicht den Bedingungen entsprechen, werden ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss des Rechtsweges vom Wettbewerb ausgeschlossen. Es erfolgt keine Rückgabe der Einreichungen an die Teilnehmer, außer es ist ausdrücklich gewünscht.
Zugelassen sind Projekte, die zwischen 1. Jänner 2015 und 7. Mai 2017 erstmals eingesetzt bzw. veröffentlicht wurden.
Bei Bildmaterial ist die Fotoquelle zu nennen. Weiters muss die Zustimmung des Auftraggebers für die Einreichung vorliegen.
Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.
Preise, die unter Angabe falscher Informationen gewonnen wurden, können auch im Nachhinein aberkannt werden. Die Einreichenden halten in diesem Fall den Veranstalter schad- und klaglos. Mit der Einreichung erklären sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Auftraggeberinnen und Auftraggeber damit einverstanden, dass die Arbeiten dokumentiert, öffentlich ausgestellt und medial präsentiert werden
Für abhandengekommene Arbeiten kann nicht gehaftet werden. Die nominierten Preisträgerinnen und Preisträger werden schriftlich verständigt.